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KfW-Förderung

KfW-Förderung für Ihre neue Heizung

Wer eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann bis zu 70 % Zuschuss bekommen. Hier sehen Sie die Bausteine und den Ablauf auf einen Blick.

Förderbausteine

So setzt sich der Zuschuss zusammen

Programm: KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Stand: Oktober 2026. Förderprogramme ändern sich häufig – maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen auf kfw.de. Vor Veröffentlichung prüfen

Grundförderung

Für alle Antragsteller beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung, z. B. einer Wärmepumpe.

30 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen.

+ 20 %

Einkommens-Bonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr.

+ 30 %

Effizienz-Bonus

Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle.

+ 5 %

Höchstens

Die Boni sind kombinierbar, der Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € für die erste Wohneinheit.

70 %
Ablauf

Die richtige Reihenfolge

  1. Beratung & Angebot

    Wir planen Ihre Anlage und erstellen das Angebot.

  2. Vertrag mit Vorbehalt

    Liefer- und Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt – dazu unsere Bestätigung mit allen technischen Angaben.

  3. Antrag stellen

    Sie stellen den Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ – vor Beginn der Arbeiten.

  4. Einbau & Auszahlung

    Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnung und unsere Nachweise ein, dann zahlt die KfW aus.

Wichtig: Wer vor dem Antrag mit den Arbeiten beginnt, verliert den Anspruch auf Förderung. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?

Vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließen Sie mit uns einen Liefer- und Leistungsvertrag mit Förder-Vorbehalt, dann stellen Sie den Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Erst danach beginnen wir mit dem Einbau.

Wer stellt den Antrag?

Den Antrag stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst. Wir erstellen als Fachbetrieb die nötige Bestätigung mit allen technischen Angaben zur Anlage.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Dazu können Boni kommen – insgesamt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Stand Oktober 2026).

Offizielle Informationen der KfW zum Programm 458

Wir helfen beim Förderantrag

Rufen Sie uns an – wir klären gemeinsam, welche Boni für Sie in Frage kommen.

Anrufen Anfrage